Hallo an Alle,
wir wollen von Mitte August bis Anfang September die Familie meiner Frau in Belarus mit dem Auto besuchen. Wie jedes Mal gibt es wieder Änderungen mit Visum, Grenzübertritt, etc und diese Mal sind es vielleicht doch ein bisschen mehr Änderungen.
Ich habe mal eine Mail an unser Konsulat in München geschrieben und stelle hier meine Fragen und die Antworten des Konsulats ein, vielleicht hat jemand gleiche Bedingungen/Fragen.
Fragen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wollen die Familie meiner Frau (Eltern und Geschwister) vom 14.08.2021 bis 05.09.2021 in Belarus / Oblast Brest / Region Drogitschin besuchen.
Wir, das sind:
- meine Frau: Staatsangehörigkeit: Belarus; Pass: PP gemeldet am Konsulat in München; unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland;
Wohnt und arbeitet in Deutschland; 2 mal geimpft mit Comirnaty von Biontec/Pfizer
- unsere Kinder: Alter: 9 Jahre und 10 Jahre; Staatsangehörigkeit: Belarus und Deutsch; Pass: PP gemeldet am Konsulat in München;
die Kinder sind im Pass der Mutter eingetragen Schüler in Deutschland; nicht geimpft
- ich: Staatsangehörigkeit: Deutsch; 2 mal geimpft mit Comirnaty von Biontec/Pfizer; ich bin im Pass meiner Frau eingetragen
Zu dem Aufenthalt habe ich einige Fragen:
- Dürfen wir, auch ich als Deutscher verheiratet mit einer Belarussin über die Landgrenze (Grenzübergang Brest) nach Belarus einreisen?
Welche Dokumente benötigte ich zusätzlich zum Visum?
- Müssen wir alle, auch bei Staatsangehörigkeit Belarus oder vollständig geimpft oder Kinder unter 12 Jahren, einen PCR-Test vorweisen?
- Wann muss der PCR-Test gemacht werden?
Beispiel: Wenn wir am Donnerstag 12.08.2021 den Test machen und das Ergebnis des Tests erhalten wir am Samstag 14.08.2021.
Ist dann der Test gültig bis 14.08.2021 (von Donnerstag gerechnet) oder bis 16.08.2021 (von Samstag gerechnet)?
- Was bedeutet Selbstisolation? Dürfen wir bei den Eltern meiner Frau in der Selbstisolation wohnen und leben?
- Dürfen wir, auch bei Staatsangehörigkeit Belarus mit PP-Pass und gemeldet im Konsulat München über die Landgrenze (Grenzübergang Brest) ausreisen?
Und wenn ja, was für Dokumente benötigen wir für die Ausreise?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung unserer Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Familie XXX
Antworten:
Sehr geehrte Familie XXX,
in Beantwortung Ihrer Anfrage möchte ich folgendes mitteilen.
Ausländische Staatsangehörige, die Ehepartner, Eltern oder Kinder von Staatsbürgern der Republik Belarus sind bzw. der Ausländer mit dem ständigen Wohnsitz in Belarus dürfen durch Bodenkontrollpunkte einreisen. Die genaueren Informationen finden Sie unter https://germany.mfa.gov.by/de/…ews/a3867a08a3bda55c.html
Ich empfehle die Originale und Kopien der Dokumente mitzuhaben, mit denen Ihre Ehe bestätigt werden kann (z.B. Eheurkunde).
Ausländer, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, sollen bei der Einreise in die Republik Belarus einen PCR-Test im Original bzw. in elektronischer Form (auf Englisch bzw. auf Belarusisch/Russisch) haben, der innerhalb von 3 Tagen vor dem Zeitpunkt der Einreise durchgeführt wurde (einschließlich des Tages der Einreise). Belarussische Staatsangehörige brauchen keinen Test bei der Einreise vorzuweisen, d.h. in Ihrem Fall, dass die Mutter und die Kinder, die belarussische Staatsangehörigkeit haben, brauchen keinen Test.
Impfung ist zu heutigem Zeitpunkt kein Grund für die Befreiung von PCR-Test und Quarantäne.
Ausländer und belarusische Staatsbürger, die aus Risikoländern (Deutschland und Polen gehören auch dazu) eintreffen, sollen sich einer 10-tägigen häuslichen Selbstisolierung ab ihrem Ankunftsdatum unterziehen. Sie dürfen bei den Eltern meiner Frau in der Selbstisolation wohnen.
Ausreisen auf dem Landweg dürfen belarussische Staatsangehörige, die Dokumente haben, die das Recht auf ständigen Aufenthalt in Deutschland bestätigen. Im Fall der Kinder können Sie deutsche Pässe benutzen. Was die Mutter angeht, ist es ein PP-Pass mit z.B. Niederlassungserlaubnis. Deutsche Staatsangehörige brauchen keine weitere Bestätigungen für die Ausreise.
Mit freundlichen Grüßen,
XXX YYY
Konsul des Generalkonsulats
der Republik Belarus in München
Schwanseestr. 91a,
81549 München
Tel. + 49 (0) 89 / 649 570 319
Fax. +49 (0) 89 / 649 570 315
E-mail: germany.muenchen@mfa.gov.by
Ich beantrage jetzt ein Visum und wollte mein letztes Visum (von 2019) aktualisieren. Ich habe aber nochmal auf der Seite des Konsulats nachgeschaut. Es gibt ein neues Formular (wahrscheinlich seit dem Juli 2020) und die alten Formulare werden nicht mehr akzeptiert. Also unbedingt das neue Formular herunterladen.
Für die Temporäre Einfuhr des KFZ/PKW gibt es auch ein neues Formular: https://www.customs.gov.by/ru/…ozhennaja_declaracija-ru/
Ich plane diese Mal den Grenzüberschritt in Brest zu wagen, da es (laut Webcams) keine großen Wartezeiten gibt. Die letzten Male sind wir immer über Peschatka rein und raus.
Ich hoffe das die Delta-Variante nicht noch zu unserem Problem wird. Zur Zeit sieht es ja in Deutschland, Polen und Belarus noch gut aus.
Viele Grüße
Harald