Hallo
Ich habe in diesem und auch anderen Foren viele unterschiedliche Angaben bzw. Erfahrungen nachlesen müssen. Meine Frage bezüglich der Beantragung eines Visums und die Reihenfolge der Prozedere.
Ist es möglich als deutscher EU Bürger ein Visum zu beantragen welches die Einreise in Belarus für 90 Tage pro Jahr erlaubt?
Verteilt auf mehrere Einreisen?
Ist es ausreichend ein Visumantrag zu stellen und mit diesem dann zu beliebigen Zeiten in Belarus einreisen, sofern man die Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen im Jahr nicht überschreitet?
Welche Reiehnfolge muss eingehalten werden?
-Visumantrag in Berlin stellen
- Bei Einreise über Minsk zur Registrierungsbehörde gehen und sich dort registrieren, zusammen mit dem Belarus Staatsbürger welchen man besucht und dort die Aufenthaltsadresse zu melden?
- Oder kann man auch das Einladungsformular von dem Belarus Staatsbürger ausfüllen lassen, notariell beglaubigen lassen, und dieses dann zusammen mit den Anmeldeunterlagen zum Konsulat nach Berlin schicken um dort das 90 Tage Multivisum zu beantragen?
- Oder das Einladungsformular von dem Belarus Staatsbürger ausfüllen lassen und dies in Minsk bei der Registrierungsstelle abstempeln lassen und dieses dann zusammen mit den Anmeldeunterlagen zum Konsulat nach Berlin schicken um dort das 90 Tage Multivisum zu beantragen?
- Wenn man ein Visum hat, muss man bei Einreise immer An und Abreisedatum angeben? So muss man ja immer die Aufenthaltszeit vorab planen, die Flüge buchen usw.
- Ist es nicht möglich mit dem 90 Tage Visum einzureisen und selbst zu entscheiden wann man wieder abreisen will?
- Muss jeder Besuch in Belarus bei der Meldestelle angemeldet werden, auch wenn man das 90 Tage Visum hat und damit bereits einmal in Belarus war?
Mit ist bewusst das dies viele Fragen sind, wäre euch aber sehr dankbar wenn ihr mir ein detaillierte Auskunft geben könntet. Da es zu deisem Thema unterschiedliche Angaben und Erfahrungen gibt.
Selbst auf der Belarus Website der Botschaft der Republik Belarus in Deutschland, http://germany.mfa.gov.by/de, ist dies nicht klar ersichtlich. Dort ist folgendes nachzulesen:
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Dokumente zur Erlangung eines Visums, die in der konsularischen Vertretung vorzulegen sind:
Für Visa mit einer Laufzeit von bis zu 30 oder 90 Tagen unabhängig von der Anzahl der Einreisen:
eine der folgenden Unterlagen:
- das Original der Einladung, die von einer örtlichen Dienststelle der Migrationsbehörde des Ministeriums des Inneren ausgestellt wurde;
- nach vorheriger Vereinbarung mit dem Konsularbeamten: das Original einer notariell oder konsularisch beglaubigten Einladung in der vorgeschriebenen Form, unterzeichnet von einem belarussischen Staatsbürger.
und folgendes:
Für Visa mit einer Laufzeit von 90 Tagen pro Jahr:
eine der folgenden Unterlagen:
- das Original der Einladung, die von einer örtlichen Dienststelle der Migrationsbehörde des Innenministeriums ausgestellt wurde;
ACHTUNG!
Bei Privatreisen bis zu 30 Tagen müssen die Staatsbürger der EU die oben aufgeführten Dokumente nicht vorlegen.
EU Bürger können anstelle des Originals der Einladung eine konsularisch beglaubigte (nur in den konsularischen Vertretungen der Republik Belarus in Deutschland) Erklärung eines belarussischen Staatsbürgers vorlegen. Für Visa mit einer Laufzeit von 90 Tagen pro Jahr kann eine solche Erklärung nur von einem nahen Verwandten mit belarussischer Staatsbürgerschaft abgegeben werden. Dabei sind die Unterlagen vorzulegen, die die nahe Verwandtschaft/Eheschließung bestätigen.
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Heißt dies das man nur ein 90 Tage Visum erhalten kann, wenn man nah verwandt ist mit einem belarussischen Staatsbürger?
Gruss
danfighter