Dieser Beitrag ist bereits veraltet und möchten damit auf unseren Ratgeber: Auswandern & Migration verweisen!
Diskussionen rund um diesen Thema können natürlich nach wie vor hier fortgesetzt werden.
Auswandern & Migration in Belarus
Auswanderung, Immobilienerwerb, Registrierung, Eheschließung, Aufenthaltserlaubnis, etc.
Stand: 10.04.2015 | Alle Angaben ohne Gewähr
In diesem Thema möchte ich all denen die es früher oder später beabsichtigen nach Belarus auszuwandern, entsprechende Informationen geben, die für eine Migration in Belarus voraus gesetzt werden. Wie folgend geschildert gibt es dazu drei Möglichkeiten sich hier in Belarus zu migrieren, wobei meine Erfahrungen in diesem Thema sich auf den Immobilienerwerb und einer späteren durchgeführten Eheschließung beruhen.
Die nachfolgenden Themenpunkte im Überblick:
- Möglichkeiten für Auswanderer sich in Belarus zu migrieren
- Immobilienerwerb
- Registrierung am Wohnort
- Eheschließung
- Antrag einer Aufenthaltserlaubnis
- Ärztliche Untersuchung
- Abschließender Schritt
- Welche Dokumente werden benötigt?
Hinweis:
Alle nachfolgende Informationen, wurden Wahrheitsgemäß und auf die Richtigkeit überprüft,
nach den meinen eigenen persönlichen Erfahrungen geschrieben. Dennoch kann und werde ich
keinerlei Garantie oder Gewährleistung für etwaige Veränderung übernehmen!!!
Möglichkeiten für Auswanderer sich in Belarus zu migrieren
Um nach Belarus auszuwandern und sich dort mittels Aufenthaltsgenehmigung zu immigrieren (Migration) gibt es im gesamten für den Belarus-Auswanderer drei Möglichkeiten:
- Firmengründung mit welcher min. eine xyz-Summe in Staatliche Kassen fließen
Erwerb eines Grundstücks mit Haus bzw. einer EigentumswohnungWurde vor Jahren abgeschafft!- Eheschließung
Immobilienerwerb
Zu einen Immobilienerwerb ist es zwinged Erforderlich, dass man zu den "Haus und Hof" auch alle entsprechenden Dokumente erhält und/oder diese eben entsprechend anfordert. Die Dokumente wären unter anderen zum einen der Kaufvertrag, der Technische Pass, ein Dokument zum Haus und ein weiters zum Grundstück. Diese Dokumente müssen dann nach dem Kaufabschluss, welcher nur über einen Notar abgeschlossen werden kann, bei einen Büro auf den eigenen Namen umgeschrieben werden (Ausgeschlossen des Kaufvertrages).
Benötigungen für einen Kauf eines Grundstücks/Hauses:
- Ausweis (Belarussische Aufenthaltsgenehmigung und/oder Ausländischen Pass)
- Dolmetscher (Auch dann wenn jemand anders die Sprache versteht - ohne dem geht nichts!)
- Notar
Hinweis:
Nach einen Immobilienerwerb ist es zwingend Notwendig und Vorgesehen, dass alle Versorgungen innerhalb eines halben Jahres (kann Ortsabweichend sein), auch angemeldet werden. Dazu gehört u.a.: Strom, Gas, Wasser, Müll, Versicherung der Immobilie. Gas und Wasser ist dabei nicht zwingend erforderlich insofern kein Gasanschluss vorhanden ist und/oder dies nicht gewünscht ist weil z.B.
ein Kamin vorhanden ist. Bei Wasser ist das in etwa gleichermaßen, wenn dieses z.B. durch eine eigene Hauswasserversorgung sichergestellt ist. Sollte jedoch die Wasserversogung auch Kommerziell sein, so muss auch dieses zwingend angemeldet werden!
Registrierung am Wohnort
Anschließend kann man dann in den Ort zum Amt gehen und sich dort registrieren. Die Registrierung selbst ist in zwei Varianten möglich. Zum einen eine so zu sagende "normale Registrierung" unter welche zu verstehen ist, dass man zwar dort registriert ist aber nicht ständig dort wohnt oder vor Ort ist (vergleichbar mit einem Zweit-Wohnsitz wie z.B. einer Ferienwohnung im Ausland oder ähnlichem)
Nachteil: Es gibt eine, mir unbekannte, Zeitliche Begrenzung für den Aufenthalt in Belarus. Die andere Art der Registrierung ist ein ständiger Wohnsitz mit der man aber auch wirklich ständig dort wohnen bzw. sich aufhalten muss. Sicherlich bedeutet das nicht, dass man nicht in die Stadt zum einkaufen oder das Land besichtigen und/oder auch in den Urlaub fahren kann - Nein! Das ist natürlich (fast) uneingeschränkt möglich. Jedoch ist es mit einer solchen Registrierung nicht gestattet, über mehrere Monate ins Ausland fährt. Wenn das dann herauskommen sollte, dann kann man hier auch sein helles Wunder erleben und mit einer entsprechenden Strafe rechnen, welche m.E. sicher nicht wenig sein wird - und das zuguterletzt auch rechtens!
Benötigungen für eine Registrierung:
- Ausweis (Belarussische Aufenthaltsgenehmigung und/oder Ausländischen Reisepass)
- Sämtliche Dokumente vom Haus
- Kaufvertrag
- Technischer Pass
- Dokument zum Haus
- Dokument zum Grundstück
Eheschließung
Eine Eheschließung in Belarus ist ohne großartigen Aufwand möglich.
Benötigungen für eine Eheschließung:
- Ausweis (Belarussische Aufenthaltsgenehmigung und/oder Ausländischen Pass)
- Ehefähigkeitsbescheinigung
- Geburtsurkunde
- Dolmetscher
- ... und natürlich eine Frau
Hinweis:
In den meisten Fällen wird bei dem Wunsch einer Eheschließug ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Dieses besagt letztlich nur, dass man zu dem Zeitpunkt im Herkunftsland nicht verheiratet ist. Um ein solches Dokument von den deutschen Behörden zu bekommen, verlangen diese zum zukünftigen Ehefrau-/mann den originalen Pass um Namen, etc. mit in den Ehefähigkeitszeugnis aufzunehmen. Ohne dem Pass des zukünftigen Ehepartners wird einen die deutsche Behörde kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen!
Antrag einer Aufenthaltserlaubnis
Um beim OVIR ein Aufenthaltserlaubnis anzufragen und kurzfristig eine befristete Aufenthaltserlaubnis für ein halbes Jahr zu bekommen, welches einen die Zeit gibt, alles Notwendige zu besorgen und/oder zu tätigen, was letztlich dann für eine "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" notwendig ist, ist nachfolgendes von nöten.
Benötigungen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis:
- Ausweis / Pass
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate und ohne Einträge)
- 4 Lichtbilder (biometrisch und nicht älter als 3 Monate)
- Fingerabdrücke aller Fingerkuppen, Finger und Hände bei der Miliz
- Kaufvertrag eines Immobilienerwerbs (einschließlich aller weiteren Dokumente
- Registrierung am Wohnort (muss der ständige Wohnort sein)
- Ärztliche Bescheinigung von Arztuntersuchung (Details weiter unten)
- Biographie (Lebenslauf in Fließtext - nicht Tabellarisch)
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Beiblatt: "Warum, wieso und weshalb Belarus"
- Beiblatt: Ehepartnervergleich (Fragen zum Ehepartner, welche identisch sein müssen)
- Beleg einer Bank über Gebühreinzahlung für die Aufenthaltserlaubnis
Hinweis:
Insofern eines der o.g. Dokumente nicht vorhanden ist, kann und wird die/eine Aufenthaltserlaubnis nicht ausgestellt / ausgestellt werden und/oder kann diese nicht beantragt werden. Zudem und das sollte man prinzipell immer, von allen Dokumenten eine Kopie haben - Besser eine mehr als eine zu wenig, denn auch Belarussische Ämter und Behörden lieben Papier genauso wie in anderen Ländern
Ärztliche Untersuchung
Für die o.g. Aufenthaltserlaubnis ist es zudem zwingend erforderlich, dass man eine Ärztliche Untersuchung vollzieht. Ohne diese kann und wird man in Belarus nicht aufgenommen. Diese Untersuchungen sind im Grunde vollkommen harmlos und bestehen aus diversen nachfolgend aufgeführten Untersuchungen, welche zuguterletzt sicher stellen, dass der Beantragende der Aufenthaltserlaubnis auch vollkommen gesund ist. Sollte bei der Untersuchung zum Beispiel ein HIV (Aids) Virus oder aber ähnliche Krankheiten gefunden werden oder aber bereits vorliegen, so wird und das mit beinahe 100%iger Sicherheit eine Aufenthaltserlaubnis nicht ausgestellt!
Benötigungen für die Arztuntersuchungen:
- Ausweis (Belarussische Aufenthaltsgenehmigung und/oder Ausländischen Pass)
- Beleg einer Bank über die Einzahlung der Arztgebühren
Benötigte Arztuntersuchungen:
- Allgemeiner Hausarzt
- Blutabnahme zur Blutkontrolle auf Krankheiten
- Hautarzt
- Augenarzt
- HNO Arzt (Hals, Nasen Ohrenarzt)
- Röntgenarzt
- Psychologe
- Drogenarzt
- Oberarzt
Weitere Informationen zu den Ärztlichen Untersuchungen im einzelnen ...
Die Ärzte befinden sich alle in dem zu gehenden Krankenhaus, welches dem Wohnort bzw. den Sitz des OVIRs zugeteilt ist. Dennoch hat man bei der Ärztewahl seine freie Wahl und kann auch ein anderen Krankenhaus seiner Wahl nutzen. Lediglich müssen alle Ärztlichen Untersuchungen in ein und dem gleichen Krankenhaus getätigt werden.
Hausarzt:
Als erstes muss zu dem Hausarzt gegangen werden, welcher kurz fragt ob gewisse Krankheiten vorliegen und erstellt eine Mappe auf den eigenen Namen des Beantragenden in welche alle nachfolgenden Untersuchungen abgeheftet werden. Anschließend ist die Reihenfolge, bis auf den abschließenden Oberarzt, im Grunde genommen egal und kann frei gewählt werden.
Blutabnahme:
Die Blutabnahme verläuft sehr schnell und dauert, bis auf Wartezeiten, nur wenige Minuten. Aufgrund Laboreinlieferung der Blutabnahme dauert die Analyse bis zu max. 7 Tage und wird anschließend wieder zusammen mit dem Blutprobenergebnis in das Krankenhaus gesendet.
Hautarzt:
Der Hautarzt, wie sollte es auch anders sein fragt nach bekannten Hauterkrankungen und untersucht den Körper des Beantragenden. Dauert nur wenige Minuten und in den meisten Fällen reicht es aus den Pullover anhebt um das der Arzt/die Ärztin ein Blick auf die eigene Haut werfen kann. Anders und u.U. auch länger würde es dauern, wenn Hauterkrankungen vorliegen und/oder aber erkannt werden.
Augenarzt:
Der Augenarzt fragt ebenfalls kurz nach ob gewisse Augenkrankheiten bekannt sind und man wird im nachhinein zu einen Augentest gebeten. Dieser Sehtest ist in weniger als 15 Minuten abgeschlossen und man kann, vorausgesetzt das alles richtig ist und keine Augenkrankheiten vorliegen, mit weiteren Arztuntersuchungen fortfahren.
HNO Arzt:
Der HNO-Arzt fragt ebenfalls kurz an ob gewisse Krankheiten bekannt sind und man wird dann zu einen Hörttest gebeten, welches mit 10 Minuten auch schnell getan ist. Insofern bei einem HNO-Krankheiten vorliegen und/oder aber erkannt werden kann sich die Zeit auch entsprechend verlängern.
Röntgenarzt:
Bei dem Röntgenarzt wird man, wie sollte es auch anders sein, vom Arzt auf diverse Krankheiten im inneren des Körpers geröntgt (z.B.: Lunge, etc.). Dazu ist es lediglich erforderlich, dass man seine obere Bekleidung ablegt, so das der Arzt einen entsprechend röntgen kann. Auch bei dieser Prozedur ist man relativ schnell fertig und man kann seine weiteren Ärztliche Untersuchungen nach etwa 15min fortführen.
Psychologe:
Der Psychologe fragt, wie auch alle anderen Ärzte vorher, ob gewisse psychologische Probleme und/oder phsychische Krankheiten vorliegen und auch dort dauert alles nur wenige Minuten. Natürlich wird dieser auch aus den eigenen Worten erkennen ob man selbst psychologische Probleme hat und wird entsprechend fragen/handeln, welches die Zeit in Anspruch nimmt.
Drogenarzt:
Der Drogenarzt fragt nach ob man gewisse Drogen z.B. von Betäubungsmitteln, Alkohol und/oder Nikotin abhängig ist. Nikotin ist dabei nicht ausschlaggebend. Doch insofern ein Alkoholismus und/oder Drogenkonsum verliegt oder aber eben erkannt wird, dann kann dieser seine Ausstellung des Dokumentes verweigern und man wird damit ebenfalls keine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Oberarzt:
Zuguterletzt muss dann, nach den Eingang der Blutanalyse aus dem Labor, zum Oberarzt gegangen werden. Dieser stellt einen dann, vorausgesetzt das alles seine Richtigkeit hat und keine weiteren Krankheiten vorliegen ein Dokument für das OVIR aus, auf welchen dann steht, dass man praktisch gesund ist. Mit diesen Dokument muss dann wieder zum OVIR gegangen werden.
Info:
Je nach Ort und Krankenhaus können die Wartezeiten voneinander abweichen! Nach meinen eigenen Erfahrungen waren alle Untersuchungen innerhalb von 3 Stunden erledigt. Lediglich muss nach den o.g. 7 Tagen nochmals zum Krankenhaus gegangen werden um sein Blutprobenergebnis entgegen zu nehmen um letztlich dann den Oberarzt aufzusuchen, der einen dann das Abschlussdokument ausstellen wird. Auch diesen Dokument steht dann "praktisch gesund"
Abschließender Schritt
Im folgenden, nachdem alle Dokumente besorgt wurden bzw. ausgefüllt wurden, müssen diese dann beim OVIR abgegeben werden. Die Aufenthaltsgenehmigung wird dann durch den OVIR weitergereicht und letztlich vom Amt des Woblastes nochmal überprüft. Wenn alles seine Richtigkeit hat und das hat es dann eigendlich schon, dann wird die Aufenthaltsgenehmigung angefertigt und in etwa nach max. 1 Monat zum OVIR gesendet, wo diese dann mit einer Unterschrift zum Erhalt und auf der eigendlichen Unterschrift auf der Aufenthaltsgenehmigung, abgeholt werden kann. Fertig! Mit dieser Aufenthaltsgenehmigung kann dann letztlich all das gleiche getan werden wie auch jeder andere Belarusse in Belarus auch - z.B: Ein Auto kaufen und auch auf den eigenen Namen hier im Lande anmelden; Einen Kredit bei einer Bank anfragen (natürlich Vorrausgesetzt der Kreditwürdigkeit und bestehender Arbeit); Eine Arbeit als Angestellter und/oder aber als Selbstständiger aufnehmen (Ohne einer unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ist das verboten); ... und vieles mehr!
Weitere Informationen zur Aufenthaltserlaubnis ...
Die Aufenthaltserlaubnis ist dann zuerst erst einmal für 2 Jahre gültig und muss mindestens 1 Monat vor Ablauf erneut beim OVIR beantragt werden. Die dann darauf ausgestellte neue Aufenthaltserlaubnis ist dann für 5 Jahre gültig und die dann folgenden dann stets für 10 Jahre. Nach Ablauf von 7 Jahren, also mit den ablaufen der zweiten erhaltenen Aufenthaltsgenehmigung kann man sich dann entscheiden ob man weiterhin die Aufenthaltsgenehmigung behalten möchte oder aber durch ein Staatsangeörigkeitswechsel den Belarussischen Pass. Für den Staatsangehörigkeitswechsel muss dann ein neuer Antrag vom OVIR
ausgefüllt und ein Sprachtest absolviert werden. Dieser Sprachtest kann man dann entweder in Belarussisch und/oder auch in der Russischen Sprache machen, denn immerhin sind hier beide Sprachen gleichermaßen Amtssprachen. Sicherlich bedeutet ein Staatsangehörigkeitswechsel auch, dass wenn man dann nach Deutschland reisen will, dass man dann wie jeder andere auch ein Visum benötigt und letztlich auch wenn man wieder zurück kehren möchte, man dann zum einen sich in Deutschland intrigieren muss (Sprich Aufenthaltsgenehmigung, Migration, etc.) und auch kein Anrecht auf das Deutsche Recht (z.B. HARTZ4, etc.) mehr hätte. Dieses gilt auch in einen Ernstfall für z.B. Katastrophen, Kriege, etc.
Welche Dokumente werden benötigt?
Für eine Auswanderung/Aufenthaltsgenehmigung sollte man prinzipell immer lieber ein Dokument mehr parat haben als eines zu wenig. Denn sollte dann im Zielland ein Dokument fehlen, dann wäre eine Rückreise wegen eines einzelnen oder wegen mehreren Dokumente teurer, als wenn man sich diese von vorne herein beschafft. Zudem sollte man auch wissen, dass man zwar auch schon alle Dokumente in Deutschland von einen beglaubigten Übersetzer übersetzen lassen kann, aber diese hier in Belarus von keinem Amt und keiner Behhörde anerkannt werden. Dokumente müssen stets von einen Übersetzer hier in Belarus übersetzt und auch von einen Notar beglaubigt werden. Anderfalls sind Dokumente hier Nutzlos!
Ausweis (Personalausweis)
+ Beglaubigte und Apostilierte Kopie
+ Beglaubigte Kopie
+ Normale Kopie
Reisepass
+ Beglaubigte und Apostilierte Kopie
+ Beglaubigte Kopie
+ Normale Kopie
Führerschein
+ Beglaubigte und Apostilierte Kopie
+ Beglaubigte Kopie
+ Normale Kopie
Abmeldung von Wohnort
(Normalerweise nicht Notwendig, aber man weiß ja nie)
+ Beglaubigte Kopie
+ Normale Kopie
Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate - am besten neues!)
+ Beglaubigte und Apostilierte Kopie
+ Beglaubigte Kopie
+ Normale Kopie
Geburtsurkunde
+ Beglaubigte und Apostilierte Kopie
+ Beglaubigte Kopie
+ Normale Kopie
Ehefähigkeitszeugnis
+ Beglaubigte und Apostilierte Kopie
+ Beglaubigte Kopie
+ Normale Kopie
Hinweis:
Bei den Ausweis und Reisepass kann es sein, dass die zuständige deutsche Behörde es verweigern eine Beglaubigung auf eine Kopie zu geben, denn schließlich hätte man dann sozusagen wie zwei Ausweise/Reisepässe (da mit Beglaubigung diese wie ein original wären) hätte, welches normalerweise nicht statthaft ist. In dem Falle einfach den zuständigen Beamten/die zuständige Beamtin sagen, dass diese im Ausland benötigt werden. Eine Abmeldung von Wohnort ist zwar nicht unbedingt Notwendig, doch wenn man letztlich sowieso nicht mehr dort wohnt, sollte man sich entsprechend auch in Deutschland abmelden. Zwar ist dieses Dokument hier in Belarus nicht unbedingt wichtig und wurde meinerseits auch noch nicht erfragt, aber man kann es zum einen nicht vorher wissen und weiß auch nicht ob es eines Tages vielleicht doch benötigt wird. Ausweis und Reisepass sind schon sehr wichtig dagegen, da diese Ausweismittel sind und vom OVIR auch verlangt werden. Anders sieht es mit den Führerschein aus, denn davon wird in der Regel keine Kopie gebraucht. Aber ich denke, dass wenn man eines Tages zum Beispiel hier ein Führerschein z.B. für ein Motorrad machen will, dann würde wahrscheinlich wieder eine Kopie vom damaligen Führerschein angefordert werden, denn schließlich müsste in dem Falle dann ein neuer Belarussischer Führerschein beantragt werden. Das Führungszeugnis ist u.a. sehr wichtig, da es zum einen vom OVIR angefordert wird und zum anderen dient dieses zum stetigen Nachweis das man (auf gut Deutsch) kein Dreck am stecken hat. Sollten in dem Führungszeugnis Einträge stehen, dann könnte das letztlich schlecht für einen sein wenn man sich in Belarus intrigieren möchte. Selbst habe ich keinerlei Einträge in den Führungszeugnis stehen und kann daher nicht sagen, wie das mit kleineren Delikten ausgeht bzw. hier bei einer Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung ausfallen würde. Denke aber eher schlecht. Die Geburtsurkunde kann man in Deutschland in zwei Varianten anfordern. Zum einen eine normale Geburtsurkunde und u.a. auch eine sogenannte Internationale Geburtsurkunde. Da ich meinerseits es früher nicht besser wusste habe ich die eine und die andere mir ausstellen und letztlich auch beide beglaubigen und apostillieren lassen. Hier in Belarus ist aber letztlich die "normale" Geburtsurkunde vollkommen ausreichend auch wenn ich dafür keine Garantie geben kann, denn schließlich kann das hier auch von einer zur anderen Behörde abweichend sein. Also wie bereits zuvor gesagt, lieber eine mehr als eine zu wenig
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Vorläufige Aufenthaltsgenehmigung
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