Hi,
ich freue mich über die Infos die man hier finden kann, Vielen Dank dafür.
Im Netz kann man an verschiedenen Stellen lesen, das wenn man eine eigene Immobilie bewohnt, man auch problemlos eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung erhält (Voraussetzung also eigene Immobilie und dauerhafter Wohnsitz).
Hier Info: Auswandern & Migration in Belarus steht dann auch, das eine Aufenthaltsgenehmigung durch Immobilienerwerb möglich ist.
Hier aber https://belarusinfo.de/index.php?auswandern-und-migration/ : Der Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung durch ein Immobilienerwerb wurden vor Jahren abgeschafft, so dass allein durch ein Erwerb einer Immobilie kein Anspruch mehr auf eine Aufenthaltsgenehmigung besteht.
Könnte das mal einer klarstellen?
Gruß
Squizzy