Abkommen zwischen Belarus und Russland über gegenseitige Anerkennung von Visa ratifiziert

Foto: Pixabay (Symbolbild)


Am 17. Januar wurde das Abkommen der russischen Staatsduma ratifiziert und wird nun dem russischen Präsidenten vorgelegt. Das Abkommen, welches von russischer Seite initiiert wurde, wurde am 19. Juni 2020 in Minsk unterzeichnet und die Ratifizierung Seitens Belarus im Dezember 2020 abgeschlossen, wie die Nachrichtenagentur BelTA berichtete.


Das Abkommen bezielt darauf ab, dass ein Rechtsrahmen regelt mit welchen der Grenzübertritt von Ausländern und Staatenlosen an der belarussisch-russischen Grenze regelt. Elena Afanasjewa, Mitglied des Aussschlusses für auswärtige Angelegenheiten der russischen Föderation, erklärte bei der Vorstellung des Dokuments, dass Ausländern das Recht zur Ein- und Ausreise, Aufenthalt und Transit durch die Hoheitsgebiete von Belarus und Russland auf Grundlage eines Visums eines der beiden Staaten und einen gültigen Ausweis einräume.


Für die Umsetzung des Abkommens sei geplant ein System für den Informationsaustausch zwischen den Parteien über erteilte und entzogene Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen sowie über den Grenzübertritt zwischen Belarus und Russland einzurichten. Des weiteren ist es auch vorgesehen, dass Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, welche im Besitz einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung, einer Aufenthaltsgenehmigung oder ein Dokument für die Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung und einen Ausweis sind, damit das Recht erhalten, in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei Ein- und Auszureisen, sich dort aufzuhalten und in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei zu reisen, insofern die Ausweise und Erlaubnisse gültig sind.


Das Abkommen wird voraussichtlich am 1. Februar 2023 in Kraft treten.



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